AGB - Allgemeine Geschäftsbedingung

  1. Gültigkeit

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen IHW Marketing GmbH, nachfolgend kurz IHW, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
    2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Auftrag, Pflichten des Auftraggebers

    1. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail. Mündlich erteilte Aufträge bestätigt die IHW im Regelfall schriftlich oder per E-Mail.
    2. Der Auftraggeber stellt der IHW alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
    3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit IHW erteilen.
  3. Entgelt

    Das Entgelt für ihre Dienstleistungen berechnet die IHW nach folgendem Modus:

    1. Gemäß den mit "pauschal" oder "IHW-Festpreis" bezeichneten Preisen in Werbeplänen, Kostenvoranschlägen und Angeboten.
    2. Beratungsgespräche, Konzeptionen und Pläne, Marktstudien und Recherchen, Reisen und Anfahrten, Messeteilnahmen und andere Arbeiten, die nach Lage der Dinge nicht vorab kalkulierbar waren, berechnet die IHW nach Zeitaufwand zu aktuellen Stundenpreisen der Geschäftsleitung (Beratung) oder der Mitarbeiter (Creation, Design, Programmierung, Abwicklung, usw.).
    3. Zusätzlich gewünschte Leistungen während eines laufenden Projektes berechnet die IHW nach Zeitaufwand zu aktuellen Stundenpreisen der Geschäftsleitung (Beratung) oder der Mitarbeiter (Creation, Design, Programmierung, Abwicklung, usw.).
    4. Tagessatz = 8 Stunden
    5. Bei Aufenthalten von Mitarbeitern außerhalb ihres Sitzes berechnet die IHW zusätzlich zu 3.1. bis 3.3. Reisekosten und Spesen nach tatsächlichem Aufwand bzw. nach den ESTR. einschl. km-Geld für KFZ.
    6. Hat sich die IHW bereit erklärt, vor Auftragserteilung Entwürfe oder Skribbles zur Ansicht zu fertigen, so verbleiben diese grundsätzlich im Einflussbereich der IHW. Werden die Entwürfe/Skribbles dem Auftraggeber überlassen, so gilt der Auftrag als erteilt gemäß Angebot.
    7. Werden erteilte Aufträge nach Vorlage der Entwürfe/Skribbles komplett gestoppt, so ist ein Entwurfshonorar zu entrichten (siehe dazu 7.3.).
    8. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
    9. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  4. Entgelt-Abrechnung, Eigentumsvorbehalt

    1. Die Abrechnung des Einsatzes, der Lieferungen und Leistungen der IHW wird folgendermaßen vorgenommen:
      • monatlich nach dem Stand der Arbeiten,
      • mit Fertigstellung des Projektes,
      • Vorauskasse komplett oder teilweise bei Erstauftrag, schlechter oder nicht vorhandener Kreditauskunft,
      • abhängig vom Projektstand (insbesondere Internet-Projekte) als Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der IHW verfügbar sein.
      • bei Mediaschaltungen gemäß beauftragten Mediaplänen zu Beginn des jeweiligen Schaltungsmonats
    2. Rechnungen der IHW sind Dienstleistungsrechnungen. Es wird eine Fälligkeit innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug vereinbart, für Media-Rechnungen zu Monatsbeginn wird bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 2% Skonto gewährt.
    3. Bei Zahlungsverzug kann die IHW die laufenden Arbeiten sofort einstellen. Ein Schadensersatz für Folgeschäden kann daraus nicht abgeleitet werden.
    4. Soweit Unterlagen von der IHW hergestellt werden, gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB.
  5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der IHW weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    2. Bei Verstoß gegen Punkt 5.1. hat der Auftraggeber an IHW eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
    3. Die IHW überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
    4. Über den Umfang der Nutzung steht der IHW ein Auskunftsanspruch zu.
    5. Die IHW bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
    6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen IHW und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    7. Die IHW hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der IHW eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der IHW, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
    8. Verletzt der Auftraggeber oder ein Dritter das IHW-Urheberrecht durch Nutzung über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus oder generell durch Nutzung ohne Zustimmung seitens IHW, wird eine Vertragsstrafe von 500% der Vergütung solcher Leistungen fällig.
  6. Herausgabe von Daten, Archivierung

    1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der IHW angefertigt werden, verbleiben bei IHW. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die IHW schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
    2. Ausnahmsweise kann IHW Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen. Dies ist schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    3. Hat die IHW dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer Einwilligung verändert werden.
    4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
    5. Die IHW haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung die IHW ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
    6. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
  7. Vertragsauflösung / Storno / Rücktritt

    1. In folgenden Fällen sind wir zum fristlosen Vertragsrücktritt berechtigt:
      1. Bei berechtigten Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
      2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, sei es auch aus früheren Lieferungen bzw. Leistungen,
      3. Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung angestrebt oder eröffnet wird.
    2. Tritt IHW vom Vertrag zurück, weil der Auftraggeber seine Verpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllte, oder
    3. willigt IHW in eine Stornierung oder einen Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, je nach Zeitpunkt dieses Rücktrittes zumindest nachstehende Vergütungen zu bezahlen:
      1. Rücktritt während der Produktion der Entwurfsskizzen, 25% der Auftragssumme,
      2. Rücktritt nach Fertigstellung der ersten Entwurfsskizzen, 50% der Auftragssumme,
      3. Rücktritt ab Reinzeichnung der Entwurfsskizzen und Umsetzung bzw. Bearbeitung der druckreifen Daten 75% der Auftragssumme.
      4. Rücktritt nach Fertigstellung eventuell beauftragter Produktionen: 100% der Auftragssumme. Geltendmachung eines größeren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt darüber hinaus vorbehalten
  8. Haftung

    1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch IHW erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die IHW ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die IHW von Ansprüchen Dritter frei, wenn die IHW auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die IHW beim Auftraggeber hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die IHW für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der IHW die Kosten hierfür der Auftraggeber.
    2. Die IHW haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die IHW haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
    3. Die IHW haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der IHW wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der IHW, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der IHW für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der IHW nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
    4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    5. Mit der Abnahme des Werkes (mündliche oder schriftliche Freigabe) nach Sichtung der Druckdaten/Reinzeichnung in Papierform oder durch digitale Übermittlung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen; er hat ferner auf unsere Anforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.
    6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich bei der IHW geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Firma stellt die IHW von jeder Haftung gegenüber Dritten frei. Alle Ansprüche, die etwa aus Verletzung von Patent-, Musterschutz-, Warenzeichen-, Urheber- und Wettbewerbsrechten von Dritten erhoben werden sollten, fallen ausschließlich der Firma zur Last, die ggfls. der IHW die nötigen Prozesskostenvorschüsse und Rechtsbeistandskosten bereitzustellen und auf Verlangen vorzulegen sowie alle für die Prozessführung erforderlichen Unterrichtungen zu erteilen hat. Die Firma ersetzt in solchen Fällen der IHW auch alle eigenen Aufwendungen.
  9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die IHW Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die IHW eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die IHW auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Originale, Reinzeichnungen, gestellte Satzdateien, Fotos und Filme, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind dessen Eigentum. Sie werden von der IHW treuhänderisch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwaltet und verwahrt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben. Eine Verlust- oder Zerstörungshaftung wird nicht übernommen.
  10. Internet und webbasierte Softwarelösungen

    1. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Seite selbst verantwortlich. Er sichert zu, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind. IHW unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.
    2. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. IHW übernimmt keine Haftung für Inhalte, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten hat.
    3. Eine Haftung für den Inhalt elektronischer Mitteilungen, sei es in Foren oder per e-mail, ist ausgeschlossen.
    4. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, desgleichen die Kosten für die Wiedereinstellung der Inhalte.
    5. Es gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 455BGB für bereits registrierte, jedoch unbezahlte Domain-Namen. IHW ist nach eigenem Ermessen berechtigt, in diesem Falle die Domain auf eigene Rechnung zu übernehmen oder sie bei der Registrierungsstelle wieder freizugeben. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
    6. Von IHW gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Sie stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die IHW gestattet.
    7. Die IHW übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
    8. Die IHW übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch Hacker-Angriffe auf die Website oder durch Ausnutzung der Website des Auftraggebers entstanden sind. Desgleichen gilt für Schadcode, der über die Website des Auftraggebers eingebracht wurde.
    9. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der durch IHW übergebenen Daten selbst verantwortlich, eine Aufbewahrungspflicht für die erstellten Daten entfällt, soweit nicht anderes vereinbart wurde.
  11. Leistungen

    Dritter Von der IHW eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der IHW. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der IHW eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der IHW weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

  12. Geheimhaltungspflicht der IHW

    Die IHW ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Für Daten, die nach der Publikation der Öffentlichkeit zugänglich sind, entfällt die Geheimhaltungspflicht mit dem Zeitpunkt der Publikation.

  13. Arbeitsmuster

    Von allen hergestellten Werbemitteln stehen der IHW 1 bis 10 Stück Arbeitsmuster zur unentgeltlichen Überlassung zu. Die IHW ist berechtigt, auf allen von ihr gestalteten und mitgestalteten Werbemitteln den Vermerk "Text + Design: IHW, Bad Camberg", "Design: ihw-marketing.eu" (bzw. ihw.biz) oder © IHW 20xx anzubringen.

  14. Schlussbestimmungen

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Limburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hiervon unberührt.

 

Stand 08.2010